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Anke Malmvall

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Anke Malmvall

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Verordnungsweg

Auf logopädische Behandlung haben alle Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch.  Meine Kassenzulassung ermöglicht die Behandlung von Versicherten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie Berufsgenossenschaften.
Ich führe selbstverständlich auch verordnete Hausbesuche durch.

Wer Rezepte/ Verordnungen ausstellt

Verordnungen werden von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Hals- Nasen- Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Neurologie, Zahnheilkunde und Kieferorthopädie ausgestellt.
Wenn Ihnen der Arzt/Ärztin Logopädie verordnet, ist es günstig, wenn Sie sich vor Ausstellung der Verordnung bei mir melden. Damit sind Sie sicher, einen zeitnahen Termin zu erhalten, da dieser 14 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung sein sollte. Zudem erfahren Sie, was auf einer gültigen Verordnung stehen muss und ersparen sich möglicherweise unnötige Wege, die eine Korrektur oder Ergänzung nötig machen würden.

Kosten

Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen pro Verordnung einen Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% des Rezeptwertes. Hinzu kommen 10 EUR Rezeptgebühr. Die Leistungen werden von den Krankenkassen unterschiedlich eingestuft.
Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, werden die Kosten komplett übernommen.
Privat versicherte Patienten erhalten nach Abschluss der Therapien eine Rechnung, die sie Ihrer Versicherung einreichen. Bei Unsicherheit über die Kostenübernahme empfehle ich zuvor bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.

Therapiedauer, Therapiefrequenzen und Anzahl der Therapien

In der Erstbesprechung findet eine Anamnese und Diagnostik statt. Diese dauert in der Regel 60 Minuten. Aus den gewonnenen Einsichten, Ihren Zielvorstellungen und Wünschen entwickle ich einen Behandlungsplan.
Die Therapiedauer und die Anzahl der Sitzungen sind je nach Störungsbild durch die Heilmittelverordnung festgelegt.
Eine Therapie kann 30 (selten), 45 bis 60 Minuten dauern.
In der Regel werden auf einem Rezept 10 Therapien verordnet.
Eine Folgeverordnung ist bei Bedarf immer möglich.

Abschluss oder Fortsetzung der Therapie?

Nach Abschluss der verordneten Therapieanzahl erhält der Arzt einen Bericht über den Behandlungsverlauf, den Therapiestand und bei Notwendigkeit die Empfehlung für eine Weiterbehandlung mit der Bitte um eine Folgeverordnung bzw. eine Verordnung außerhalb des Regelfalls.